Mindestinhalt (-)
Die Vollmacht ist bedingt. Dazu heißt es in der Vorsorgevollmacht:"Diese Vorsorgevollmacht tritt in Kraft:Solche Bedingungen führen dazu, dass die Vollmacht in der Praxis untauglich ist. Wer will sich schon durch ein seitenlanges Gutachten lesen? Was gilt eigentlich, wenn das Gutachten unrichtig ist? Was gilt, wenn es an (erkennbaren) fachlichen Mängeln leidet? Was ist mit "Facharzt" gemeint? Ein Facharzt für Psychiatrie? Was ist ein "fachärztliches Zeugnis"? Muss es die Anforderungen eines Gutachtens erfüllen? Der Geschäftsgegner ist gut beraten, wenn er diese Vollmacht nicht akzeptiert.
– wenn meine Geschäftsunfähigkeit, oder wenn ernsthafte Zweifel an meiner Geschäftsfähigkeit durch ein fachärztliches Zeugnis, festgestellt werden.
– wenn meine Einwilligungsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten durch ein fachärztliches Zeugnis festgestellt wird."
Das Vollmachtsmuster leidet an einem weiteren Mangel. Bei der Einwilligung bzw. Nichteinwilligung in schwierige Behandlungen (§ 1904 BGB) fehlt der Hinweis, dass diese mit der Gefahr einem länger dauernden gesundheitlichen Schaden oder dem Tod verbunden sein können. Dies schien dem BGH zuletzt wichtig zu sein.
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